Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des
Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen
oder Vermögensmassen zur Vorlage beim Finanzamt.
Wir sind wegen Förderung des Tier- und Naturschutzes nach dem letzten uns
zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Nürnberg-Zentral,
Steuernr. 241/110/21275 vom 03.12.2024 für die Jahre 2021 bis 2023 nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von
der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige
Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur
Förderung des Tier- und Naturschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2
Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung verwendet wird.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den
§§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Nürnberg-Zentral,
Steuernr. 241/110/21275, mit Bescheid vom 16.01.2025 nach § 60a AO
gesondert festgestellt. |